https://volksgruppen.orf.at/hrvati/meldungen/stories/2710946/
Recht auf Bildung, Amtssprache und Topographie
Im Artikel 7 des Staatsvertrages werden den Kroaten und Slowenen dieselben Rechte wie allen anderen österreichischen Staatsangehörigen garantiert.
Dazu gehören auch das Recht auf eigene Organisationen, Versammlungen und Presse in der Sprache der Volksgruppen.
Zudem ist in ihm das Recht auf Unterricht in kroatischer Sprache in Volksschulen und in bestimmten Mittelschulen vorgesehen.
In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken im Burgenland ist Kroatisch neben Deutsch als Amtssprache zugelassen.
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